Chrüsimüsi-Grundsätze

E L T E R N I N F O R M A T I O N 

Die Chrüsimüsi-Grundsätze und Anmelde-Formulare können Sie gerne mit dem Kontaktformular bestellen.
Untenstehend finden Sie einen Auszug aus der Elterninformation für einen ersten Eindruck.
Bei einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne weiter über das Chrüsimüsi.


E I N T R I T T 

Um die Eingewöhnungszeit zu optimieren, wird während den ersten 14 Tagen mit den Eltern ein individueller, auf das Kind abgestimmter Kinderhausbesuchsplan vereinbart.


B R I N G E N   U N D   A B H O L E N 

Die Kinder können ab 07.30 Uhr gebracht werden. Sie können mehrere Stunden oder den ganzen Tag im Chrüsimüsi verbringen. Die Kinder müssen von einer der Kinderhausleiterin bekannten Person gebracht und abgeholt werden. Sollte das Kind einmal von einer Person abgeholt werden, die es nicht gebracht hat, so muss dies beim Bringen mit der Kinderhausleiterin abgesprochen werden.


K L E I D E R 

Die Kleidung soll bequem sein, damit die Kinder sich gut bewegen, basteln und spielen können. Sie sollte jeweils der Witterung angepasst sein. Bitte denken Sie im Sommer an den nötigen Sonnenschutz (Sonnencrème, Hut evtl. Sonnenbrille). Im Chrüsimüsi steht ein Körbli für jedes Kind bereit. Ersatzkleider, Zahnbürste, Finken, Schoppen, Nuggi, Windeln und Feuchttüchlein müssen also nicht jedes Mal mitgebracht werden.


E S S E N 

Die Kinder können im Chrüsimüsi Znüni, Zmittag und Zvieri essen. Die Ernährung basiert auf gesunder, abwechslungsreicher Kost, mit wenig Süssigkeiten.


E R R E I C H B A R K E I T   D E R   E L T E R N 

Eine für das Kind verantwortliche Person sollte für die Kinderhausleitung jederzeit erreichbar sein. Änderungen von Wohnadresse oder Telefonnummern müssen umgehend mitgeteilt werden.


A B W E S E N H E I T   U N D   K R A N K H E I T 

Ferienabwesenheiten müssen 6 Wochen im voraus gemeldet werden. Ist das Kind verhindert oder werden die vereinbarten Stunden nicht eingehalten, muss dies 24 Stunden vorher mitgeteilt werden. Kinder, die krank sind bzw. bei denen hohe Ansteckungsgefahr besteht, müssen zu Hause bleiben. Ebenso Kinder, die unter krankheitsunterdrückenden Medikamenten stehen. Im Zweifelsfall entscheidet die Kinderhausleiterin nach Rücksprache mit den Eltern.


A U S T R I T T   U N D   K Ü N D I G U N G 

Ein Kinderhausplatz muss beidseitig 1 Monat im voraus - auf Ende des Monats – schriftlich gekündigt werden.


V E R S I C H E R U N G   U N D   H A F T U N G 

Die Kinder müssen durch die Eltern gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls Sache der Eltern. Das Chrüsimüsi lehnt die Haftung für, von den Kindern verursachte Schäden, ab.


K O N Z E P T   F Ü R   K I N D E R H A U S   C H R Ü S I M Ü S I 

- Konzept August 2011 [51 KB]